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Kann ich mit dem Gesetzgeber Ärger bekommen?
wenn ich in der Öffentlichkeit als Mann an den Handgelenken eine ca. 80 cm lange Metall-Gliederkette auf einen weitausgeschnittenen Damenpullover mit einem prall gefüllten BH zum Spaziergang trage? Auf dem Pulli trage ich gerne einen breiten Hüftgürtel und eine lange Perlenhalskette, als zusätzlichen Halsschmuck einen 2 cm breiten Metall-Halsring mit Öse.
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Ich hab mit 16 den Personalausweis beantragt. Sobald ich den hatte, hab ich sofort einen Ergänzungsausweis bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. Bestellt.
Mit dem gab es nie große Probleme, und zur Not kann ich immer noch den amtlichen Perso aus den Untiefen meiner Handtasche kramen. Das ist aber erst einmal vorgekommen.
Wer Interesse hat, sucht im Netz nach "Ergänzungsausweis dgti" auf deren Seite stehen auch alle Infos dazu.

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Das heißt auf gut deutsch das du als man frauen kleider trägst stopfst du den bh aus oder bist du vielleicht sogar ein shemale

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Mit dem Gesetzgeber nicht, aber ich denke eher mit Passanten. Mir wäre das Egal, ich würde Dir sogar nachsehen und dabei grinsen.

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Was soll daran verboten sein? Man sieht keine Geschlechtsteile, es finden keine sexuellen Handlungen statt, alles in Ordnung!

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Mit dem gesetz ? Kaum. Bist ja vollständig bekleidet. Ich geh in dessous aus. Da muss man aufpassen.

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Hoffentlich ketten se dich in ner schwulenbar auf der Toilette an. Da gehrst du hin.

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Als TS war es in den ersten Jahren offensichtlich, was mein Ursprung war. Bis auf ganz wenige dumme Frotzeleien kam ich eher ungeschoren durch die Zeit. Ich habe zwar nie OP Maßnahmen zur Angleichung gemacht. Heute stelle ich oft fest das ich der Menschheit meine Vergangrnheit

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Als TS war es in den ersten Jahren offensichtlich, was mein Ursprung war. Bis auf ganz wenige dumme Frotzeleien kam ich eher ungeschoren durch die Zeit. Ich habe zwar nie OP Maßnahmen zur Angleichung gemacht. Heute stelle ich oft fest das ich der Menschheit meine Vergangenheit erklären muß, weil mein weiblicher Status kaum noch Zweifel zuläßt. Lustiger Vorfall Anfang Juli in meiner Gyn-Praxis: Eine neue Mitarbeiterin wollte mir einen medizinischen Fragebogen für die typischen Frauenuntersuchungen in die Hand drücken, als ihre Kollegin meinte, nee, ist nicht nötig.

Zur Hauptfrage, keine Bange, Entscheident ist, das man bzw. frau sich korrekt ausweisen kann. Alles andere juckt den Beamten nicht. In Deutschland darf sich jede(r) mit einem anderen Vornamen als im Ausweis steht, benennen. Hier ist darauf zu achten, daß mann weder absichtlich noch aus Versehen eine Urkundenfälschung begeht. Das hat dann schwerwiegende Strafen zur Folge, die sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

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Nicht. Wenn in der Klapse eingesperrt bist

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Weder mit der Legislative noch mit der Exekutive. Schon das Grundgesetz gewährt jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. So lange Du nicht Nackt herumläuft oder deine Geschlechtsteile öffentlich präsentierst ( Erregung öffentlichen Ärgernis oder Exhibiton ) ist alles im grünen Bereich.

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Warum solltest du mit dem Gesetzgeber Ärger bekommen? Vielleicht aber mit ein paar Homophobe Araber. Das denke ich eher.

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Würde dich mit Freuden mit meiner Faust bekannt machen

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Wenn Du so rumläufst gehörst Du eigendlich in die Klapse.

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Hole dir einen TS Ausweis!

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Frage von HalRi
Kann ich mit dem Gesetzgeber Ärger bekommen?
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